Ambulante
Wirbelsäulenrehabilitation

Überwinden Sie Ihre Rückenschmerzen und sichern Sie den Erfolg Ihrer Kur/GVA langfristig ab.

Allgemeine Informationen

Die ambulante Wirbelsäulenrehabilitation bezieht sich auf ein Rehabilitationsprogramm, das speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Wirbelsäulenproblemen ausgerichtet ist.

Dabei handelt es sich um eine Form der medizinischen Rehabilitation, bei der Patienten mit Wirbelsäulenverletzungen, Wirbelsäulenerkrankungen oder chronischen Rückenschmerzen behandelt werden, ohne dass sie stationär in einer Klinik aufgenommen werden müssen.

Im Rahmen der ambulanten Wirbelsäulenrehabilitation erhalten die Patienten eine individuelle Behandlung, die in der Regel aus einer Kombination von physiotherapeutischen Maßnahmen, medizinischer Trainingstherapie, Schmerztherapie, Ergotherapie und psychologischer Betreuung besteht.

Das Ziel besteht darin, die Schmerzen zu lindern, die Funktionsfähigkeit der Wirbelsäule zu verbessern, die Mobilität wiederherzustellen und den Patienten bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen.

 

Inhalt

ServicePoint - Ambulante Wirbelsäulenrehabilitation

Sie können diese Behandlung / Dienstleistung an den folgenden Standorten erhalten.

Voraussetzungen

Antrag auf Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation

Ambulante Wirbelsäulenrehabilitation Phase III für Versicherte der PVA, BVAEB, KFA und SVS

  • Rückenschmerzen sind oft quälend und chronisch. Sie verursachen großes persönliches Leid und eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes. Ursache ist neben schweren organischen Erkrankungen (Bandscheibenvorfälle, Osteoporose...) oftmals eine gestörte Funktion der Wirbelsäule, die wiederum auf abgeschwächte Bauch- und Rückenmuskeln und auf Probleme in der Koordination zwischen den Muskeln zurückzuführen sein kann.

  • Das biopsychosoziale Modell berücksichtigt alle Faktoren, die an diesem komplexen Syndrom beteiligt sind.

  • Richtig angewandt wirkt Training wie ein Medikament. Die medizinische Fachliteratur beweist, dass die „ambulante Wirbelsäulenrehabilitation“ Phase III die Erfolge der Kur/Gesundheitsvorsorge aktiv (GVA) und auch der Rehabilitation Phase II nachhaltig absichert und den Patientinnen und Patienten damit langfristig signifikant geholfen werden kann.

Nachdem Sie sich im Rehabzentrum gemeldet haben und von diesem ein Antrag gestellt worden ist, wird die Bewilligung der Pensionsversicherungsanstalt erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).

Dann haben Sie die Möglichkeit 2x/Woche (je 90 Minuten) über 6-12 Monate ambulant und berufsbegleitend an dem Programm teilzunehmen.

Dieses besteht aus

  • Ärztlichen Untersuchungen und Messungen der körperlichen Funktion (Kraft, Beweglichkeit ...) sowie Erhebungen der individuellen Einschränkungen in den Alltagsaktivitäten und der Teilhabe durch Fragebögen.

  • Therapeutisch überwachtem Krafttraining an medizinischen Trainingsgeräten gemäß ärztlicher Verordnung

  • Entspannungstraining, Koordinationstraining

  • Schulungen und Vorträgen

  • Nach einer Kur/Gesundheitsvorsoge aktiv (GVA) bzw nach einer Phase II Rehabilitation (ambulant oder stationär).

  • Die gesamte Administration (Antrag auf Bewilligung, Direktverrechnung mit der Pensionsversicherungsanstalt ...) wird vom Rehabzentrum durchgeführt.

  • Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum in Ihrer Nähe längstens 6 Monate nach dem Ende dieses Heilverfahrens und Bewilligung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

  • Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht pensioniert sind.

  • Für Patientinnen und Patienten entstehen keine Kosten und auch kein Selbstbehalt.

Wie können wir Ihnen helfen?

Termine bei unseren Wahlärzten und Wahltherapeuten nur nach Vereinbarung. Akut-und Abendtermine möglich. Physiotherapie auch samstags geöffnet.

Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) Phase II und Phase III für Versicherte der SVS

Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) umfasst neben der Wirbelsäule auch Erkrankungen der großen Gelenke (Schulter, Hüfte, Knie, Sprunggelenk)

ServicePoint - Ambulante Rehabilitation

Sie können diese Behandlung / Dienstleistung an den folgenden Standorten erhalten.

Voraussetzungen

Antrag auf Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation

Phase II
Im Ersatz der stationären Phase II Rehabilitation kann diese auch ambulant in unserem Rehabzentrum durchgeführt werden.
Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).
Dann haben Sie die Möglichkeit 3x/Woche über 6 Wochen ambulant an dem Programm teilzunehmen.
Phase III
Nach Ihrer Kur/GVA oder Phase II Rehabilitation
Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).
Dann haben Sie die Möglichkeit 2x/Woche über 6-12 Monate ambulant an dem Programm teilzunehmen.

Phase II

Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) Phase II für Versicherte der SVS

Die SVS bietet ihren Versicherten die Möglichkeit bei bestimmten Erkrankungen im Rehabzentrum ambulant eine Rehabilitation durchzuführen.

Sie besteht aus

  • Ärztlichen Untersuchungen und Messungen der körperlichen Funktion (Kraft, Beweglichkeit ...) sowie Erhebungen der individuellen Einschränkungen in den Alltagsaktivitäten und der Teilhabe durch Fragebögen.

  • Physikalischen Schmerztherapien (z.B. Packungen, Ultraschall)

  • Heilgymnastik

  • Therapeutisch überwachtem Krafttraining an medizinischen Trainingsgeräten gemäß ärztlicher Verordnung

  • Entspannungstraining, Koordinationstraining

  • Schulungen und Vorträgen

Nachdem Sie sich im Rehabzentrum gemeldet haben und von diesem ein Antrag gestellt worden ist, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).

Die gesamte Administration (Antrag auf Bewilligung, Direktverrechnung mit der SVS …) wird vom Rehabzentrum durchgeführt.

Dann haben Sie die Möglichkeit die Phase II Rehabilitation 3x/Woche über 6 Wochen ambulant durchzuführen.

  • Bei Wirbelsäulenerkrankungen (z.B. Protrusion, Prolaps, Osteoporose, Wirbelsäulenoperation etc)

  • Nach Unfällen (z.B. Fraktur, Bänderverletzung ect)

  • Nach Gelenksoperationen (z.B. Endoprothese der Hüfte, Knie, Schulter etc)

  • Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht über 60 Jahre alt sind.

kann die ambulante Rehabilitation BSR" Phase II ambulant in unserem Rehabzentrum durchgeführt werden.

Phase III

Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) Phase III für Versicherte der SVS

Im

  • Anschluss an die (ambulante oder stationäre) Phase II Rehabilitation

  • Ersatz der stationären Phase II Rehabilitation

kann diese Maßnahme ambulant in unserem Rehabzentrum durchgeführt werden.

Sie besteht aus

  • Ärztlichen Untersuchungen und Messungen der körperlichen Funktion (Kraft, Beweglichkeit ...) sowie Erhebungen der individuellen Einschränkungen in den Alltagsaktivitäten und der Teilhabe durch Fragebögen.

  • Therapeutisch überwachtem Krafttraining an medizinischen Trainingsgeräten gemäß ärztlicher Verordnung

  • Entspannungstraining, Koordinationstraining

  • Schulungen und Vorträgen

Nachdem Sie sich im Rehabzentrum gemeldet haben und von diesem ein Antrag gestellt worden ist, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).

Dann haben Sie die Möglichkeit die Phase III Rehabilitation 2x/Woche (je 90 Minuten) über 6-12 Monate ambulant an dem Programm teilzunehmen.

Die gesamte Administration (Antrag auf Bewilligung, Direktverrechnung mit der SVS …) wird vom Rehabzentrum durchgeführt.

Nach Ihrer Kur/Gesundheitsvorsoge aktiv (GVA) bzw nach einer Phase II Rehabilitation (ambulant oder stationär).

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht über 60 Jahre alt sind.

Voraussetzungen

Medizinische Indikation: Der Patient sollte eine medizinische Indikation haben, die eine Wirbelsäulenrehabilitation erforderlich macht. Dies kann eine Wirbelsäulenverletzung, eine Erkrankung oder chronische Rückenschmerzen sein.
Stabilität des Gesundheitszustands: Der Patient sollte einen stabilen Gesundheitszustand haben, der eine ambulante Behandlung ermöglicht. Schwere Erkrankungen oder akute Zustände können eine stationäre Rehabilitation erforderlich machen.

Eine Bewilligung der Ambulanten Wirbelsäulen Rehabilitation ist dann möglich, wenn

ein stationäres Heilverfahren (Kur/GVA/Rehabilitation) stattgefunden hat
der Antrag auf ambulante Rehabilitation innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines PVA-bewilligten stationären Heilverfahrens (Kur/GVA/Rehabilitation) bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eingebracht wird
Allgemeines - Checkliste für den Ersttermin

Wir bitten Sie für Ihren Termin zur Aufnahme und Erstuntersuchung im ambulanten Rehazentrum Eisenstadt Folgendes mitzubringen:

E-Card
Gültiger Lichtbildausweis
Einladungsschreiben mit ausgefüllten Beilagen
Bequeme Sportkleidung
Sportschuhe
Handtuch und Badetuch
Medizinisches - Checkliste für den Ersttermin

Wir bitten Sie für Ihren Termin zur Aufnahme und Erstuntersuchung im ambulanten Rehazentrum Eisenstadt Folgendes mitzubringen:

Liste der Medikamente
Aktuelle Befunde
Laborbefund nicht älter als 4 Wochen
Hilfsmittel
Patientenverfügung
Allergieausweis